Unsere Häsordnung

 

  1. Das Häs ist die traditionelle Bekleidung der Zunft.
  2. Das Häs besteht aus Jacke, Hose, Maske mit Kopfteil, schwarze geschlossene
    Schuhe, schwarze Handschuhe mit kompletten Fingern, Kette, Knochen,
    Sweetshirt und Hausorden.
  3. Andere Kleidungstücke wie Privatsweatshirt, andersfarbige Schuhe usw. sind generell
    verboten. Ein einfarbiges schwarzes Halstuch darf getragen werden.
  4. Bei Umzügen ist es Pflicht die Häsjacke geschlossen zu tragen. Auch das Kopfteil ist geschlossen zu tragen. Jeder Hästräger ist verpflichtet, dass sein Kopfteil an der Maske anliegt und keine Befestigungsbänder (oder Haltevorrichtungen) von außen zu sehen sind. Der Knochen muss mitgeführt werden.
  5. Bei Aufenthalt auf öffentlichen Straßen ( vor und nach den Umzügen, Fasnetmarkt usw.) gilt dieselber Ordnung wie unter 4., jedoch kann auf Handschuhe, Maske und Knochen verzichtet werden.
  6. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkersmitteln und bei Busfahrten mit vom Verein gemieteten Bussen gilt die dieselbe Ordnung wie unter 5..
  7. Bei Aufenthalt in Hallen, Gastätten, Gartenwirtschaften usw. gilt die selber Regelung wie unter 5.. Es kann jedoch die Häsjacke angelegt werden. Das Öffnen von Häsjacken mit Ausnahme des obersten Knopfes ist generell verboten. Auch das Weglassen von Kette und Hausorden beim tragen der Häsjacke ist untersagt.
  8. Das Häs ist generell Eigentum der Zunft. Es muss sorgsam behandelt werden. Bei Beschädigungen eines Teiles muss sofort der Zeremonienmeister (Häswart) verständigt werden.
  9. Das Besuchen von Veranstaltungen, die nicht von der Zunft im Programm stehen, ist generell vom Vorstand genehmigungspflichtig und nur mit mindestens 4 Hästrägern gestattet.
  10. Bei Verstößen gegen die Häsordnung kann der Vorstand ein Häsverbot erteilen